Präsenzpflicht für einzelne Jahrgangsstufen ab dem 29.11.2021 ausgesetzt

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

auf der Internetseite des MBJS wurden am 25.11.2021 folgende Informationen veröffentlicht:

"Ab nächsten Montag, den 29.11.21, eröffnet das Bildungsministerium (MBJS) den Eltern, die es wünschen, die Möglichkeit, Kindern bestimmter Jahrgangsstufen das Fernbleiben vom Präsenzunterricht zu erlauben. Darüber sind heute die Schulen in einem Schulorganisationsschreiben informiert worden. Laut § 24 Absatz 10 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist das MBJS befugt – unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens – für bestimmte Jahrgangsstufen festzulegen, dass sie vom Präsenzunterricht fernbleiben können.

Präsenzpflicht
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen, die für die weitere Bildungsbiografie aufgrund von Übergängen oder Abschlüssen eine besondere Bedeutung haben, gilt weiter die Präsenzpflicht: Das sind die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 der Primarstufe, 9 und 10, der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11, 12 und 13) sowie die Schülerinnen und Schüler der Oberstufenzentren (OSZ). Notwendige Klausuren und Leistungsbewertungen in der Sekundarstufe II sind durchzuführen, um die Bewertung des Kurshalbjahres sicherzustellen, sodass den Schülerinnen und Schüler kein Nachteil bei der Zulassung zu den Abiturprüfungen entsteht.

Präsenzpflicht ausgesetzt
Die Eltern von Kindern folgender Jahrgangsstufen können darüber entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt: Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Primarstufe, der Jahrgangsstufen 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen sowie der Förderschulen.

Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten geben gegenüber der Schule eine Erklärung über das Fernbleiben ihres Kindes vom Präsenzunterricht für mindestens eine (Schul-)Woche ab; einer Begründung bedarf es dafür nicht.

Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
Die Schulen sollen die Kinder und Jugendlichen am Anfang der Woche mit Lernaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht. [...]

vorgezogene Weihnachtsferien
Die Weihnachtsferien beginnen am Montag, den 20. Dezember 2021 und enden am Freitag, den 31. Dezember 2021. Der Unterrichtsbetrieb endet dementsprechend am Freitag, den 17. Dezember 2021, er setzt wieder ein am Montag, den 3. Januar 2022. Im MBJS wird an einer Lösung für die notwendige Betreuung gearbeitet, sie wird zeitnah veröffentlicht."

Im Anhang finden Sie darüber hinaus den enrsprechenden Elternbrief.